Gas-Netzentgelte
Aktuelles Preisblatt
Alle Preise in den genannte Preisblättern sind - soweit nicht anders ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Netzentgeltrechner für leistungsgemessene Kunden
Für Kunden mit einer Arbeitsabbnahme größer als 1,5 Millionen Kilowattstunden oder einer Leistungsabnahme von mehr als 500 Kilowatt:
Netzentgeltrechner für nicht leistungsgemessene Kunden
Für Kunden mit einer Arbeitsabbnahme nicht größer als 1,5 Millionen Kilowattstunden:
Frühere Preisblätter
Netzentgelte 2020:
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anders ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Netzentgelte 2019:
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anders ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Netzentgelte 2018:
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anders ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Netzentgelte 2017:
- Preisblatt für die Netznutzung Gas ohne Wälzung der vorgelagerten Netzkosten
- Preisblatt für die Netznutzung bis zum virtuellen Handelspunkt
Netzentgelte 2016:
- Preisblatt Netzentgelte mit Wälzung vorgelagerter Netzkosten
- Preisblatt Netzentgelte ohne Wälzung vorgelagerter Netzkosten
Netzentgelte 2015:
- Preisblatt Netzentgelte mit Wälzung vorgelagerter Netzkosten
- Preisblatt Netzentgelte ohne Wälzung vorgelagerter Netzkosten
Netzentgelte 2014:
- Preisblatt Netzentgelte mit Wälzung vorgelagerter Netzkosten
- Preisblatt Netzentgelte ohne Wälzung vorgelagerter Netzkosten
Anwendungsbeispiele:
- 1. Beispiel: 35.000 kWh, 20 kW
- 2. Beispiel: 2.000.000 kWh, 1.000 kW
- 3. Beispiel: 10.000.000 kWh, 2.500 kW
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anders ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Netzentgelte 2013:
- Preisblatt Netzentgelte mit Wälzung vorgelagerter Netzkosten
- Preisblatt Netzentgelte ohne Wälzung vorgelagerter Netzkosten
Anwendungsbeispiele:
- 1. Beispiel: 35.000 kWh, 20 kW
- 2. Beispiel: 2.000.000 kWh, 1.000 kW
- 3. Beispiel: 10.000.000 kWh, 2.500 kW
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anderes ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Netzentgelte 01.01. - 31.12.2011:
Die Stadtwerke Heidelberg Netze sind gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die Erlösobergrenze und die daraus resultierenden Netzentgelte zum 01.01.2011 anzupassen. Die ab dem 01.01.2011 gültigen Entgelte sind nachfolgend aufgeführt.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, bleibt vorbehalten.
- Preisblatt: Netzentgelte ohne Wälzung vorgelagerter Netzkosten
- Preisblatt: Netzengelte mit Wälzung vorgelagerter Netzkosten
- Konzessionsabgabe Gas im Netzgebiet der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH
Anwendungsbeispiele
- 1. Beispiel: 35.000 kWh, 20 kW
- 2. Beispiel: 2.000.000 kWh, 1.000 kW
- 3. Beispiel: 10.000.000 kWh, 2.500 kW
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anderes ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Netzentgelte 01.01. - 31.12.2010:
Die Stadtwerke Heidelberg Netze sind gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die Erlösobergrenze und die daraus resultierenden Netzentgelte zum 01.01.2010 anzupassen. Die ab dem 01.01.2010 gültigen Entgelte sind nachfolgend aufgeführt.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, bleibt vorbehalten.
- Preisblatt Netzentgelte mit Wälzung vorgelagerter Netzkosten
- Preisblatt: Netzentgelte mit Wälzung vorgelagerter Netzkosten
Anwendungsbeispiele
- 1. Beispiel: 35.000 kWh, 20 kW
- 2. Beispiel: 2.000.000 kWh, 1.000 kW
- 3. Beispiel: 10.000.000 kWh, 2.500 kW
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anderes ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Netzentgelte 01.01. - 31.12.2009:
Mit Bescheid vom 20.12.2008 hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Landesregulierungsbehörde im Regulierungsverfahren gemäß § 21a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. §§ 2, 4, 32 Abs. 1 Nr.1 Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) die Erlösobergrenzen für das Gasverteilnetz der Stadtwerke Heidelberg Netze festgelegt. Die sich hieraus ergebenden neuen Netzentgelte wurden rückwirkend zum 01.01.2009 wirksam.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, bleibt vorbehalten.
- Preisblatt: Netzentgelte ohne Wälzung vorgelagerter Netzkosten
- Preisblatt: Netzentgelte mit Wälzung vorgelagerter Netzkosten
Anwendungsbeispiele
- 1. Beispiel: 35.000 kWh, 20 kW
- 2. Beispiel: 2.000.000 kWh, 1.000 kW
- 3. Beispiel: 10.000.000 kWh, 2.500 kW
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anderes ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Netzentgelte 01.06. - 31.12.2008 :
Die Genehmigung von Entgelten für den Netzzugang Gas nach § 23a Abs. 3 i.V.m. § 118 Abs. 1b EnWG durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Landesregulierungsbehörde erfolgte für die Stadtwerke Heidelberg Netze per Genehmigungsbescheid vom 29.05.2008 und ist ab dem 01.06.2008 anzuwenden, vorbehaltlich abweichender rechts- bzw. bestandskräftiger Entscheidungen.
Im Fall, dass gegen die seitens der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg genehmigten Entgelte, im Rahmen von behördlichen oder gerichtlichen Verfahren Rechtsmittel eingelegt werden bzw. wenn derartige Verfahren bereits anhängig sind, ist für Netznutzer abschließend das rechts- bzw. bestandskräftige Entgelt maßgeblich. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage des genehmigten, ggf. vorläufigen Entgeltes. Dies kann dazu führen, dass Entgelte für vorangegangene Zeiträume - ggf. nach Beendigung des Vertrages oder der Netznutzung für die jeweilige Entnahmestelle - nachgefordert oder zurückgezahlt werden müssen. Rück- oder Nachzahlungen werden jeweils mit dem für den jeweiligen Zeitraum maßgeblichen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verzinst.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, bleibt vorbehalten.
- Preisblatt: Netzentgelte ohne Wälzung vorgelagerter Netzkosten
- Preisblatt: Netzentgelte mit Wälzung vorgelagerter Netzkosten
Anwendungsbeispiele
- 1. Beispiel: 35.000 kWh, 20 kW
- 2. Beispiel: 2.000.000 kWh, 1.000 kW
- 3. Beispiel: 10.000.000 kWh, 2.500 kW
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anderes ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
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