Gemeinsame Vorsorge für eine sichere Gasversorgung
Eine sichere und zuverlässige Gasversorgung hat für uns Priorität. Gemäß § 16 EnWG sind die Stadtwerke Heidelberg Netze als Verteilernetzbetreiber bei Gefährdungen oder Störungen der Sicherheit oder der Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems Maßnahmen zu ergreifen, die dazu dienen, diese Gefährdung oder Störung zu beseitigen. Mit § 16a EnWG gilt diese Berechtigung und Verpflichtung auch für alle nachgelagerten Verteilnetzbetreiber im Rahmen der Verteileraufgaben.
Hierzu haben unter anderem der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) den Handlungsleitfaden "Krisenvorsorge Gas" herausgegeben. Dieser regelt die Zusammenarbeit der Gasnetzbetreiber bei der Umsetzung der Maßnahmen nach § 16 EnWG sowie die Kommunikationsprozesse der Betroffenen untereinander.
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