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Absage für Bürgerwindpark Lammerskopf

(vom 2. Mai 2023)

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Konsortium macht weiter, fordert aber Transparenz und Anpassungen bei Bewertungskriterien von Forst BW.

Die Stadtwerke Heidelberg, die Energiegenossenschaft Starkenburg, die Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau und die Heidelberger Energiegenossenschaft hatten sich im April als Bietergemeinschaft um die Pacht und Errichtung einesBürgerwindparks am Lammerskopf im Wald oberhalb von Heidelberg-Ziegelhausen und Schönau beworben. Das Konsortium hatte die Möglichkeit genutzt, ein Konzept für ein Sonderverfahren als Innovationsprojekt einzureichen.

Am Freitag, den 28. April 2023, übermittelte Forst BW nun ein Ablehnungsschreiben an Heidelbergs Oberbürgermeister Prof Dr. Eckart Würzner.

„Wir akzeptieren die Ablehnung selbstverständlich, auch wenn wir überzeugt sind, ein gutes und passendes Konzept für das Sonderverfahren vorgelegt zu haben“, sagte Michael Teigeler, Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg. „Wir nehmen die Absage aber sportlich und werden uns nun am Bieterverfahren beteiligen.“

Neupriorisierung und Konkretisierung der Ausschreibungskriterien von Forst BW gefordert

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner forderte die Forstverwaltung Baden-Württembergs jedoch auf, die Ausschreibungskriterien vor der angekündigten Standardausschreibung anzupassen. „Die Energiewende gelingt nur mit den Menschen, nicht gegen sie. Wer die Situation vor Ort verfolgt hat, weiß, dass es schon jetzt große Unsicherheit und zum Teil Widerstand gegen die Planungen gibt. Chancen auf eine schnelle Umsetzung im Interesse des Klimaschutzes hat ein solches Projekt nur, wenn die Menschen vor Ort beteiligt werden. Das funktioniert nicht, wenn wie bisher zu 70 Prozent rein wirtschaftliche Kriterien darüber entscheiden, wer den Zuschlag erhält. Deshalb fordern wir vor Veröffentlichung der Standardausschreibung dringend eine Neupriorisierung der Ausschreibungskriterien.“

Raoul Schmid-Lamontain, Bürgermeister für Klimaschutz und Umwelt der Stadt Heidelberg, ergänzte: „Ergänzend zur Neupriorisierung ist es unerlässlich, dass Forst BW offenlegt, welche Kriterien sie jenseits der wirtschaftlichen Aspekte genau anlegen. Das ist für uns und für alle anderen, die sich bewerben werden, bisher eine Black Box. Solange das nicht konkretisiert wird, fehlt dem Standardverfahren einfach die nötige Transparenz.“

Auch die Energiegenossenschaften und ihre Mitglieder schließen sich diesen Forderungen an. „Wir bedauern es sehr, dass hier die Chance vertan wurde, die Betroffenen zu Beteiligten zu machen. Unser Anliegen war es, die Menschen vor Ort in die Planung und Umsetzung bestmöglich einzubeziehen. Dabei gilt für uns immer noch das Motto ›Wer auf ein Windrad schaut, der soll auch den Nutzen haben‹. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Aspekt im weiteren Ausschreibungsverfahren von ForstBW deutlich mehr Gewicht bekommt. Eine umfassende und frühzeitige Bürgerbeteiligung ist die Basis für das Gelingen der Energiewende im Bereich der Windenergienutzung“, fasst Micha Jost von der Energiegenossenschaft Starkenburg die Position der beteiligten Energiegenossenschaften zusammen.

Neckargemünder Flächen: nur mit regionalem Konsortium aus Stadtwerken und Energiegenossenschaften

Auch Neckargemünds Bürgermeister Frank Volk, der gemeinsam mit dem Gemeinderat der Stadt Neckargemünd signalisiert hat, das Konsortium aus den Energiegenossenschaften und den Stadtwerken Heidelberg durch die Bereitstellung zusätzlicher Windkraft-Flächen zu unterstützen, betonte: „Unser Angebot basierte ganz klar auf der Voraussetzung, dass dieses regionale Konsortium zum Zuge kommt. Denn die Partner kennen die Anforderungen der Menschen bei uns – und noch mehr: Sie werden sie ernst nehmen und sie auch in ihre Planungen einbeziehen. Ich schließe mich daher den Forderungen an Forst BW an, die Gewichtung der wirtschaftlichen und ›sonstigen‹ Kriterien neu zu priorisieren und die ›sonstigen‹ Kriterien zu definieren – und das unbedingt vor der Standardausschreibung.“

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