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Grundversorgung
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist die Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas im Netzgebiet der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH.
Die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Preisen und Bedingungen von heidelberg GAS basis (Allgemeiner Tarif). Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) kommt zur Anwendung.
Die allgemeinen Preise der Grundversorgung gelten bis auf weiteres auch für eine eventuelle Ersatzversorgung. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn Energie bezogen wird, ohne dass diesem Bezug ein Liefervertrag zugeordnet werden kann.
Wir weisen darauf hin, dass sich hierdurch keine Veränderungen für Ihre Erdgasversorgung sowie der jeweils gültigen Preise ergeben. Mit dieser Mitteilung erfüllen wir lediglich eine gesetzliche Vorgabe.